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Kosten - die Rechtsanwaltsgebühren

Vor der Auftragserteilung stellen Mandanten oft die eine wichtige und entscheidende Frage: „Wie hoch sind denn die Kosten?“

Hier pauschal eine Antwort zu geben ist schwierig. Die Totschlag-Antwort vieler Homepages "gering im Verhältnis zu dem, was ohne Beratung auf Sie zukommen kann" ist da mehr humorvoll, als dass sie Licht ins Dunkel bringen würde.

Zunächst: Scheuen Sie kein Erstberatungsgespräch. Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch sind gesetzlich gedeckelt: Es dürfen maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

In diesem Erstberatungsgespräch, jedenfalls aber vor jeder Mandatsannahme werden wir die voraussichtlich anfallenden Gebühren besprechen. Sollten Sie diese nicht auf einmal bezahlen können, finden wir gemeinsam Lösungen.

Grob lässt sich sagen, dass die Gebühren im Zivilrecht meist durch den Gegenstandswert bestimmt werden. Hier gilt die einfache Regel, je höher der Gegenstandswert ist, je geringer sind im Verhältnis die Anwaltskosten. Im Strafrecht sowie in Bußgeldsachen fallen die Gebühren je grob nach Verfahrensstadium an; also für das Ermittlungsverfahren, das Hauptverfahren, die Hauptverhandlung, etc.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich für den Privaten fast immer. Oft sind Familienmitglieder oder Partner mitversichert. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten. Wir werden dann gemeinsam Deckung anfragen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Rechtsschutzversicherer.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, sich beraten zu lassen oder einen Prozess zu führen, so stellt Ihnen der Staat mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Selbstverständlich werden wir gemeinsam überprüfen, ob ein derartiger Fall vorliegt. Auch werden wir besprechen, was von der Prozesskostenhilfe abgedeckt ist und was nicht.

Bitte beachten Sie, dass es im Bereich des Strafrechts keine Prozesskostenhilfe gibt. Hier gibt es "nur" das Instrument der notwendigen Verteidigung ("Pflichtverteidigung").

Im außergerichtlichen Bereich gibt es darüber hinaus die Möglichkeit der Beratungshilfe. Hierfür fragen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht nach einem sog. Beratungshilfeschein. Bis auf eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 € fallen dann keine weiteren Kosten für Sie an.

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